


Führt beispielsweise ein verunglücktes Anlegemanöver nicht nur zu Schäden an Ihrem Schiff, sondern zieht auch noch die Steganlage oder weitere Yachten in Mitleidenschaft, so greift die Pantaenius-Yacht-Haftpflicht-Versicherung. Sie schützt Sie auch im schlimmsten Fall, wenn Unfälle verursacht wurden, die tödlich verlaufen oder bleibende Schäden an dritten Personen hinterlassen.
Versichert sind
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Personenschäden

Eine Versicherung speziell für den Rechtsschutz des Yachteigners, z.B. bei Gewährleistungsstreitigkeiten nach Ihrem Bootskauf, bei der Reparatur etc.
Gilt auch für den Skipper und die Crew in ganz Europa.
Sie bietet Schutz im:
- Schadensersatzrecht
- Führerscheinrecht
- Strafrecht
- Vertragsrecht






Sie deckt Schäden am eigenen Schiff sowie an Zubehör und Ausrüstung. Auch dann, wenn Sie als Versicherungsnehmer den Schaden selbst verursachen.
WICHTIG: Pantaenius vereinbart mit Ihnen eine feste Versicherungssumme (Feste Taxe), die bei einem Totalverlust ohne „Wenn und Aber" ersetzt wird.
Ihre Vorteile
- Regulierung von Teilschäden ohne Abzüge „neu für alt“
- Bergung und Wrackbeseitigung über den Schiffwert hinaus versichert
- Regulierung vieler Schadenereignisse ohne Selbstbeteiligung
- und viele andere


Sichert den Eigner, den Skipper, die Crew und die Gäste bei Unfällen an Bord, die zur Invalidität oder zum Tod führen.
Versichert sind Unfälle
- bei der Benutzung des Beibootes
- beim Auf- und Abriggen
- im Winterlager und bei Reparaturen
- bei Landgängen
- mit Wasserportgeräten
- beim Chartern
- und viele andere
